Allgemeine Geschäftsbedingungen & Produktionsbedingungen
Stand: Mai 2026
corporateFilm, Patrick Wolters
Patrick Wolters, handelnd unter der Bezeichnung „corporateFilm“, nachfolgend „corporateFilm“ genannt.
Diese Produktionsbedingungen gelten für B2B-Projekte. Individuelle Vereinbarungen im Angebot gehen diesen Bedingungen vor.
1. Geltungsbereich und allgemeine Bestimmungen
Diese Produktionsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Patrick Wolters, handelnd unter der Bezeichnung „corporateFilm“, und dem jeweiligen Auftraggeber.
Das Leistungsangebot von corporateFilm richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Eine Beauftragung durch Verbraucher oder Privatpersonen ist nicht vorgesehen.
Diese Produktionsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen von corporateFilm im Bereich Filmproduktion, Videoproduktion, Livestreaming, hybride Veranstaltungen, Postproduktion, Streaming-Technik, Aufzeichnung, Schnitt, Motion Graphics, Interview-Produktionen, Eventdokumentationen sowie ergänzende digitale Dienstleistungen.
Individuelle Vereinbarungen, Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen zwischen den Vertragsparteien haben Vorrang vor diesen Produktionsbedingungen, sofern sie schriftlich bestätigt wurden.
Abweichenden Bedingungen des Auftraggebers, insbesondere Einkaufs-, Zahlungs- oder Vertragsbedingungen des Auftraggebers, wird widersprochen. Sie gelten nur, wenn corporateFilm ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2. Angebot und Vertragsschluss
Angebote von corporateFilm sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Angebots per E-Mail oder durch Beauftragung durch den Auftraggeber zustande.
Liefertermine und Zeitangaben gelten grundsätzlich als unverbindliche Planwerte, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs können zusätzliche Kosten verursachen.
3. Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
Bereits erbrachte Teilleistungen, insbesondere Produktions-, Dreh-, Streaming-, Schnitt-, Reise-, Technik- oder Postproduktionsleistungen, können gesondert abgerechnet werden.
Zusätzliche Exportformate, Sprachversionen, Untertitelversionen, Plattformanpassungen, Social-Media-Adaptionen oder nachträgliche Formatänderungen gelten als gesonderte Leistungen, sofern diese nicht ausdrücklich Bestandteil des Angebots sind.
corporateFilm erbringt Leistungen insbesondere in den Bereichen Film- und Videoproduktion, Event- und Kongressaufzeichnung, Livestreaming, hybride Veranstaltungen, Multi-Kamera-Produktion, Interview- und KOL-Produktion, Postproduktion, Social-Media-Content, technische Betreuung von Veranstaltungen und Bereitstellung digitaler Medienformate.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle zur Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Ansprechpartner, Freigaben und Materialien rechtzeitig zur Verfügung.
Freigaben und projektbezogene Abstimmungen können auch elektronisch erfolgen, insbesondere per E-Mail, Messenger-Diensten, Projektplattformen, Videokonferenzsystemen oder vergleichbaren digitalen Kommunikationswegen.
Hierzu zählen insbesondere Zeitpläne, Ablaufpläne, Präsentationen, Logos, Grafiken, Zugangsdaten, Ansprechpartner vor Ort, Strom- und Internetzugänge sowie Referenteninformationen.
Verzögerungen, die durch verspätete Mitwirkung, fehlende Freigaben, ausbleibende Rückmeldungen oder nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers entstehen, verlängern vereinbarte Produktions- und Lieferzeiten entsprechend und können zusätzliche Kosten verursachen.
Wird ein Projekt durch den Auftraggeber über einen längeren Zeitraum unterbrochen oder pausiert, ist corporateFilm berechtigt, bereits erbrachte Leistungen abzurechnen und Projektkapazitäten neu zu disponieren.
5. Livestreaming und technische Durchführung
Bei Livestreaming-Produktionen und hybriden Veranstaltungen ist corporateFilm bemüht, eine technisch stabile Durchführung sicherzustellen.
Eine Haftung für Ausfälle externer Plattformen, Internetanbieter, Veranstaltungsnetzwerke, Stromversorgung oder Drittanbieter-Software ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Redundante Systeme, Ersatztechnik, Backup-Encoder, zweite Internetverbindungen oder zusätzliche Aufzeichnungswege sind nur Bestandteil der Leistung, sofern diese ausdrücklich angeboten und beauftragt wurden.
6. Nutzungsrechte
Sämtliche Nutzungsrechte an final ausgelieferten Produktionen gehen erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung auf den Auftraggeber über.
Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vereinbarten Verwendungszweck.
Eine Weitergabe an Dritte oder eine weitergehende Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von corporateFilm, sofern dies nicht im Angebot ausdrücklich geregelt wurde.
7. Rohmaterial und Projektdateien
Rohmaterial, Projektdateien, Schnittprojekte, Grafikdateien, Animationen oder technische Produktionsdateien sind nicht Bestandteil der regulären Lieferung, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Eine Herausgabe kann gesondert angeboten und berechnet werden.
8. Archivierung, Rohmaterial und Datenspeicherung
Rohmaterial ist nicht Bestandteil der regulären Lieferung und wird von corporateFilm nur für einen begrenzten Zeitraum vorgehalten.
Als Rohmaterial gelten insbesondere unbearbeitete Kameraaufnahmen, Tonaufnahmen, Fotos, Grafiken, angelieferte Produktionsdaten, Projektdateien, Zwischendateien und sonstige Ausgangsmaterialien, die im Rahmen eines Projekts entstehen oder verarbeitet werden.
corporateFilm beabsichtigt, umfangreiches Rohmaterial, insbesondere Kamera- und Tonmaterial, im Regelfall projektbezogen für bis zu 12 Monate nach Projektabschluss auf lokalen Speichermedien vorzuhalten. Eine dauerhafte Verfügbarkeit, Herausgabe oder Wiederherstellung von Rohmaterial ist jedoch nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Nach Ablauf projektbezogener Speicherfristen besteht keine Verpflichtung zur weiteren Vorhaltung, Wiederherstellung oder erneuten Bereitstellung von Rohmaterial oder Projektdateien.
Projektbezogene Austauschdateien, angelieferte Materialien, finale Exportdateien, Vorschaudateien, Grafiken, Bilder, Präsentationen oder kleinere Produktionsdaten können zur Projektabwicklung auch über externe Cloud-Dienste, File-Sharing-Dienste oder Projektplattformen gespeichert und übertragen werden. Dabei können je nach eingesetztem Dienstleister auch Anbieter mit Sitz außerhalb der Europäischen Union beteiligt sein.
Sensible, vertrauliche oder besonders schutzbedürftige Inhalte können auf Wunsch gesondert abgestimmt und über alternative Übergabe- oder Speicherwege verarbeitet werden.
Finale Exportdateien werden in der Regel für bis zu 6 Monate nach Projektabschluss vorgehalten.
Eine langfristige Archivierung, redundante Speicherung, gesonderte Datensicherung oder spätere Bereitstellung von Rohmaterial kann individuell vereinbart und gesondert berechnet werden.
Die Sichtung, Wiederherstellung, Aufbereitung oder erneute Bereitstellung archivierter Daten, Projektdateien oder Rohmaterialien kann gesondert nach Aufwand berechnet werden.
9. Datenschutz und Vertraulichkeit
corporateFilm verpflichtet sich zur vertraulichen Behandlung sämtlicher im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen.
Dies gilt insbesondere für medizinische, pharmazeutische, interne oder regulatorisch sensible Inhalte.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen.
10. Abnahme, Korrekturen und Änderungswünsche
Der Auftraggeber hat gelieferte Leistungen nach Erhalt innerhalb angemessener Frist zu prüfen und erkennbare Mängel oder Änderungswünsche mitzuteilen.
Erfolgt innerhalb angemessener Frist, in der Regel innerhalb von 7 Werktagen, keine Rückmeldung, gilt die Leistung als abgenommen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.
Sofern im Angebot nicht anders angegeben, sind bis zu zwei Korrekturschleifen enthalten.
Darüber hinausgehende Änderungen oder nachträgliche Anpassungen werden nach Aufwand berechnet.
Kurzfristige Änderungen während laufender Produktionen oder Veranstaltungen können Auswirkungen auf Zeitplan, technische Umsetzung, Qualität oder zusätzliche Kosten haben.
Änderungen am Briefing oder Leistungsumfang nach Projektbeginn können Auswirkungen auf Zeitplan und Kosten haben.
11. Termine, Verschiebungen und Stornierungen
Vereinbarte Produktionstermine sind verbindlich, sofern sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
Bei kurzfristigen Verschiebungen oder Stornierungen durch den Auftraggeber behält sich corporateFilm vor, bereits entstandene Aufwendungen, Fremdkosten sowie Ausfallzeiten in Rechnung zu stellen.
Sofern nicht anders vereinbart, gelten folgende Ausfallregelungen: bis 14 Tage vor Termin 30 %, bis 7 Tage vor Termin 50 %, bis 48 Stunden vor Termin 75 %, unter 48 Stunden 100 %, jeweils zuzüglich bereits entstandener Fremdkosten.
12. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zahlbar.
corporateFilm behält sich vor, bei größeren Produktionen Abschlagszahlungen, Teilrechnungen oder Vorauszahlungen zu verlangen.
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Rechnungsstellung nach Leistungserbringung.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Gegenüber Unternehmern behält sich corporateFilm insbesondere vor, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz sowie die gesetzliche Verzugspauschale geltend zu machen.
corporateFilm behält sich vor, bis zum vollständigen Zahlungseingang die Übergabe finaler Dateien, Nutzungsrechte oder weiterer Leistungen zurückzuhalten.
corporateFilm ist berechtigt, Leistungen bis zur Klärung offener Mitwirkungs-, Freigabe- oder Zahlungsfragen auszusetzen.
13. Referenznutzung
corporateFilm darf abgeschlossene Produktionen grundsätzlich als Referenz für Eigenwerbung verwenden, sofern keine ausdrückliche schriftliche Vertraulichkeitsvereinbarung entgegensteht.
Bei sensiblen Projekten, insbesondere im Pharma-, Medical- oder Healthcare-Bereich, erfolgt eine Referenznutzung ausschließlich unter Berücksichtigung projektbezogener Vertraulichkeitsanforderungen und nach Abstimmung.
14. Haftung
corporateFilm haftet unbeschränkt bei Vorsatz sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei grober Fahrlässigkeit haftet corporateFilm im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet corporateFilm nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Für technische Störungen außerhalb des Einflussbereichs von corporateFilm, insbesondere bei Internetverbindungen, Plattformdiensten, Veranstaltungsnetzwerken, örtlichen Gegebenheiten, Stromversorgung oder Drittanbietern, wird keine Haftung übernommen, soweit gesetzlich zulässig.
Technisch bedingte Abweichungen durch Streaming-Plattformen, Kompressionen, Displays, Wiedergabegeräte, Audio-Systeme, Browser, mobile Endgeräte oder Drittplattformen stellen keinen Mangel dar.
Eine bestimmte wirtschaftliche, technische, kommunikative oder marketingbezogene Wirkung wird nicht geschuldet.
Nicht ausdrücklich angebotene oder beauftragte Zusatzleistungen, Nachbearbeitungen, Datenaufbereitungen, Zusatzexporte, Anpassungen oder Supportleistungen sind nicht Bestandteil der vereinbarten Leistung.
corporateFilm haftet nicht für Entscheidungen, Einschränkungen, Sperrungen, Kompressionen, Qualitätsverluste, Richtlinienänderungen oder sonstige Maßnahmen externer Plattformen, Hostinganbieter oder Drittanbieter-Dienste.
Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die Haftung ist, soweit gesetzlich zulässig, auf die Höhe des jeweiligen Auftragswertes begrenzt.
15. Einsatz von KI-Tools
corporateFilm kann im Rahmen der Produktion und Postproduktion unterstützende KI-Tools einsetzen, sofern dies für Konzeption, Bildbearbeitung, Tonbearbeitung, Untertitelung, Übersetzung, Schnittvorbereitung, Transkription, Textentwicklung, Layout, Recherche oder technische Umsetzung sinnvoll ist.
Hierzu können unter anderem Systeme zur generativen Bild- und Videobearbeitung, Sprachverarbeitung, Transkription, Übersetzung, Automatisierung oder redaktionellen Unterstützung gehören.
Der Einsatz von KI-Tools erfolgt nur unterstützend. Die finale kreative, redaktionelle und technische Verantwortung liegt bei corporateFilm, soweit die Leistung durch corporateFilm erbracht wird.
Bei sensiblen, vertraulichen, personenbezogenen, medizinischen oder pharmazeutischen Inhalten erfolgt der Einsatz externer KI-Dienste nur, wenn dies im jeweiligen Projekt vertretbar ist oder mit dem Auftraggeber abgestimmt wurde.
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, corporateFilm rechtzeitig auf besondere Geheimhaltungs-, Datenschutz-, Compliance- oder Nutzungsbeschränkungen hinzuweisen.
KI-generierte Inhalte, automatisierte Untertitel, Übersetzungen, Transkriptionen oder Bild- und Videobearbeitungen können technische oder inhaltliche Abweichungen enthalten und bedürfen bei fachlich, medizinisch oder rechtlich relevanten Inhalten einer Prüfung und Freigabe durch den Auftraggeber.
Für KI-generierte Inhalte, Bearbeitungen oder unterstützende KI-Ausgaben kann keine vollständige technische, kreative oder rechtliche Exklusivität garantiert werden.
corporateFilm hat keinen Einfluss auf zukünftige Änderungen externer Plattform-, Cloud- oder KI-Dienstleister, insbesondere hinsichtlich Datenschutz, Verfügbarkeit, Modellverhalten oder Datenverarbeitung.
16. Fremdmaterial, Lizenzen und Rechte Dritter
Vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte, insbesondere Logos, Fotos, Videos, Präsentationen, Musik, Schriften, Grafiken, Texte oder sonstige Materialien, dürfen von corporateFilm im Rahmen des Projekts verwendet werden.
Der Auftraggeber sichert zu, dass er über die hierfür erforderlichen Rechte verfügt und keine Rechte Dritter verletzt werden.
Der Auftraggeber stellt corporateFilm von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalten, Materialien, Aussagen oder Nutzungen entstehen.
Für qualitative, technische oder rechtliche Einschränkungen aufgrund vom Auftraggeber bereitgestellter Inhalte, Dateien, Präsentationen, Logos, Videos, Grafiken oder sonstiger Materialien übernimmt corporateFilm keine Haftung.
Musik, Stockmaterial, Schriften, KI-generierte Inhalte oder sonstige lizenzpflichtige Bestandteile werden nur im vereinbarten Umfang genutzt. Erweiterte Nutzungen, zusätzliche Lizenzierungen oder spätere Verwendungsänderungen können zusätzliche Kosten verursachen.
17. Freigaben, Sprecher und Einwilligungen
Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Einholung erforderlicher Freigaben und Einwilligungen von Referenten, Interviewpartnern, Mitarbeitenden, Teilnehmern oder sonstigen abgebildeten Personen, sofern dies nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde.
Dies gilt insbesondere für Veranstaltungen, Interviews, KOL-Gespräche, interne Meetings, medizinische Fachveranstaltungen und Veröffentlichungen auf Websites, Social Media, Streaming-Plattformen oder internen Portalen.
Die fachliche, medizinische, rechtliche, regulatorische oder Compliance-bezogene Prüfung sämtlicher Inhalte obliegt ausschließlich dem Auftraggeber.
18. Reisekosten, Fremdleistungen und Drittanbieter
Reise-, Übernachtungs-, Park-, Versand-, Studio-, Technik-, Plattform- oder sonstige Fremdkosten werden gesondert berechnet, sofern diese nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.
corporateFilm ist berechtigt, zur Leistungserbringung Freelancer, technische Dienstleister, Subunternehmer, Produktionspartner oder sonstige externe Leistungspartner einzusetzen.
Von corporateFilm beauftragte Fremddienstleister, Freelancer, Technikpartner oder Plattformanbieter gelten als eigenständige Leistungspartner.
19. Höhere Gewalt, Diebstahl, Krankheit und nicht beeinflussbare Umstände
Bei Ereignissen außerhalb des Einflussbereichs von corporateFilm, insbesondere Krankheit, Unfall, behördlichen Anordnungen, Unwetter, Streik, Stromausfall, Netzwerkausfall, Plattformausfall, Ausfall von Dienstleistern oder sonstiger höherer Gewalt, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend.
Als nicht beeinflussbare Umstände gelten insbesondere auch Diebstahl, Einbruch, Verlust, Beschädigung oder unverschuldeter Ausfall von Produktions-, Kamera-, Ton-, Computer-, Speicher-, Netzwerk- oder Streamingtechnik sowie Datenträgern, soweit corporateFilm dies nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
corporateFilm ist berechtigt, in angemessenem Umfang Ersatztechnik, Ersatzpersonal, Freelancer oder Produktionspartner einzusetzen, Leistungen zeitlich anzupassen oder Termine neu zu koordinieren.
corporateFilm trifft angemessene organisatorische und technische Maßnahmen zum Schutz projektbezogener Daten und Produktionsmaterialien. Eine absolute Sicherheit gegen Verlust, Beschädigung, technischen Defekt, Diebstahl, unbefugten Zugriff oder sonstige Ausfälle kann jedoch nicht garantiert werden.
Bereits entstandene Aufwendungen, Fremdkosten oder gebuchte Leistungen bleiben erstattungsfähig.
20. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand ist Hamburg, sofern der Auftraggeber Unternehmer, Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Produktionsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Sofern diese Produktionsbedingungen in eine andere Sprache übertragen werden, ist bei Abweichungen oder Unklarheiten die deutsche Fassung maßgeblich.